- Kommandos werden nur vom Hauptmann, Oberleutnant (bzw. Leutnant), Spieß oder auf besondere Anweisung gegeben.
- Sämtliche Posten (Spieß, Schriftführer, Kassierer, Wimpelbewahrer, Kammerbulle, Sanitäter, mit Ausnahme des Organisationsausschusses), werden durch den Hauptmann der Jungschützen vergeben bzw. ernannt.
- Einmal jährlich, möglichst im Oktober, findet eine Generalversammlung des Jungschützenkorps statt. Ihre Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Jungschützenkorps anwesend sind. Auf der Generalversammlung wird ein Organisations-Ausschuss gewählt, der aus fünf Mitgliedern besteht, die alle außerdienstlichen Aktivitäten des kommenden Jahres vorbereiten / planen. Der dienstgradhöchste Jungschütze des Ausschusses ist dessen Leiter und Ansprechpartner für den Hauptmann.
- Die Sollstärke des Jungschützenkorps beträgt 55 Mann inklusive der Mitglieder auf Probe (Anwärter).
- Eine Aufnahme in das Jungschützenkorps ist jederzeit nach schriftlichem Antrag an den Hauptmann möglich. Über den Antrag wird offen abgestimmt. Zur Annahme ist die absolute Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Jungschützen notwendig. Der Aufgenommene leistet ein Jahr Probezeit in voller Uniform, jedoch ohne Schießkordel. Er besitzt kein Stimmrecht und nimmt an Schießwettbewerben des Jungschützenkorps außer Konkurrenz teil. Nach Ablauf des Probejahres erfolgt die geheime Abstimmung über die endgültige Aufnahme des Anwärters in das Jungschützenkorps. Zur Aufnahme ist dabei eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Jungschützen erforderlich.
- Sämtliche Abstimmungen gelten bei einfacher Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Jungschützen als angenommen. Für Änderungen der Richtlinien ist eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Jungschützen notwendig.
- Ein Antrag auf Ausschluss aus dem Jungschützenkorps muß beim Hauptmann gestellt werden. Nach Prüfung durch den Hauptmann wird auf der Generalversammlung über den Antrag abgestimmt. Der Antrag auf Ausschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Jungschützen. Verbindlichkeiten des Ausgeschlossenen sind festzustellen und unverzüglich einzuziehen.
- Das Eintrittsalter in das Jungschützenkorps soll 16 bis 23 Jahre, das Austrittsalter 28 Jahre betragen. Zum Übertritt in das Offizierkorps erfolgt ein Antrag an den Hauptmann der Jungschützen. Der junge Offizier wird noch ca. zwei Jahre nach seinem Übertritt in das Offizierkorps zu den Veranstaltungen des Jungschützenkorps eingeladen.
- Abmeldungen erfolgen vor den entsprechenden Veranstaltungen schriftlich beim Hauptmann. Die Abmeldungen müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung vorliegen sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Strafgelder für unentschuldigtes Fehlen betragen bei:
- dienstlichen Veranstaltungen 10,00 Euro
- Sommer- bzw. Winterfest pro Veranstaltungstag 15,00 Euro
(Grünholen und Schmücken sind Bestandteil der Festveranstaltungen!)
|